Aufsicht und Führung von Schulleitungen
Seit der Einführung von Schulleitungen in den Berner Schulen scheint die Frage der Aufsicht sehr viel Konfliktpotenzial zu generieren. Man schuf eine Funktion, die eigentlich die Schule alleine professionell führen könnte, aber zugleich setzte man ihr weiterhin eine politische Behörde vor, die sie beaufsichtigen soll. Viele Schulleiter_innen haben Mühe mit dieser Aufsicht durch politische Milizbehörden, weil sie denken, dass ihre Arbeit nur von Profis wie sie selbst überwacht werden kann. Ich versuche im Folgenden, eine einfach verständliche Handhabe zu geben, wie Aufsicht über die Schule in der Gemeinde vorgenommen werden kann.
Zunächst eine grundsätzliche Überlegung: Die Schulleitungen müssen die Vorgaben des Kantons und die strategisch-politischen Vorgaben der Gemeinde "umsetzen". So steht es z. B. im Volksschulgesetz des Kantons Bern. Nun gibt es aber bei jeder Umsetzung einer Regel/eines Ziels in konkrete Handlungen einen Spielraum. Vorgaben können nie tel quel "umgesetzt" werden, auch wenn das manchmal behauptet wird. Diesen Spielraum sollte man der Schulleitung unbedingt gewähren, soweit sie "es gut macht".
Wer kann aber beurteilen, ob sie "es gut macht" oder nicht? Bei der Schule geht es ja nicht nur um technische Dinge, die ein Profi einfach "richtig" und "fachgerecht" ausführen kann. Vielmehr stehen weltanschauliche, soziale, kulturelle Prozesse im Zentrum der Schule. Dabei gibt es oft kein einfaches "richtig/falsch". Für umstrittene Themen, also solche, bei denen es keine technische Lösung gibt, sondern bei denen unterschiedliche Ansichten herrschen, haben wir die politischen Instrumente. Im vorliegenden Fall ein politisch legitimiertes Organ, das entscheiden darf: die Schulkommission.
Was bedeutet "politisch"? Ich definiere es einfach so: Politisch sind alle Themen, bei denen nicht alle einfach der gleichen Meinung sind, bei denen eine Abstimmung vielleicht ein Resultat in der Region von 50% zu 50% ergibt. Bei all diesen Themen muss die Politik letztendlich mit gemeinsam definierten Verfahren entscheiden können. Wenn also beispielsweise zu erwarten ist, dass ein Teil der Eltern Frühstunden für Jugendliche ablehnt, ein anderer Teil sie aber befürwortet, braucht es ein politisch legitimiertes Verfahren, um zu einem Beschluss zu kommen. Für die kommunalen Zuständigkeiten in der Volksschule haben wir dafür die gewählte Schulkommission.
Die politische Aufsicht über die Schule geht also relativ weit. Die Aufsichtsbehörde muss selber entscheiden können, welche Bereiche sie ansehen will. Hier scheint mir das berndeutsche Wort "häreluege" sehr passend. Es braucht eine Instanz, die überall dort "häreluegt", wo sie die Intuition hat, dass etwas läuft, was politisch verhandelt und legitimiert werden müsste. Was darunter fällt, muss von Fall zu Fall diskutiert und entschieden werden. Es geht nicht, dass die Schulleitung ihrer vorgesetzten Behörde sagt: Das ist operativ, das geht dich nichts an.
Die Richtschnur des "Politischen" ist deutlich besser handhabbar als das "Strategische": Diskutieren Sie einfach, ob die gut informierten Bürgerinnen und Bürger bei diesem Thema unterschiedlicher Meinung wären. Ob die gesetzten Ziele in ihrem Sinn umgesetzt worden sind. Das ist die politische Ebene. Die Schulleitung soll zu überzeugen versuchen und argumentieren, warum ihre Umsetzung die "richtige" ist: Das macht man heute so, das machen alle Schulen so, das basiert auf der Forschung, das sind die fachlichen Gründe, das ist "State-of-the-Art", wie man Schule organisiert, usw. Dabei ist es viel einfacher, eine Schar von interessierten Schulkommissionsmitgliedern zu überzeugen, die sich schon ein wenig mit der Sache befasst haben, als wenn man mit jedem solchen Geschäft vor die Gemeindeversammlung gehen müsste.
Wie kann eine Schulkommission die politische Aufsicht durchführen?
- Sie darf Auskunft verlangen und nachfragen. Da sie entscheidet, ob etwas politisch relevant ist, darf sie das grundsätzlich in allen Themenbereichen (das heisst nicht, dass sie überall "reinschauen" muss).
- Sie darf Berichte/Zahlen verlangen (mündlich/schriftlich). Im Idealfall definiert sie zusammen mit den Schulleitungen, welche Auskünfte/Zahlen regelmässig abgegeben werden.
Wenn gute strategische Ziele und eine gemeinsam geteilte Operationalisierung z. B. in Form von Leistungsvereinbarungen oder ähnlichem vorliegt, kann die Aufsicht auch in einer Art Controlling vorgenommen werden. Man beurteilt dann regelmässig die Umsetzung der Ziele gemäss vereinbarten Indikatoren und ergreift allenfalls Massnahmen. Allerdings wird es auch bei diesem System laufende Themen geben, die "von Hand" beaufsichtigt werden müssen.
Aufsicht ist die Rückseite von Verantwortung. Um Verantwortung dafür übernehmen zu können, was in der Schule passiert, muss die Schulkommission viele Informationen über die Schule haben, und sie muss eine Möglichkeit haben, die Schule zu prägen. Sonst wird sie nie ganz hinter ihrer Schule stehen können. Das ist übrigens in jeder Hierarchie so. Eine Liste der Themen, bei denen die Schulkommission die Schulleitung beaufsichtigen muss, oder bei denen die Schulkommission entscheiden darf/muss, gibt es nicht. Das wäre auch irreführend. Praktisch jede Tätigkeit in der Schule hat einen politischen Anteil. Es muss immer wieder diskutiert werden, wo die Schulkommission "dreinreden" will und wo nicht. Logisch, dass auch in dieser Frage die Meinung der Schulleitung eingeholt wird.
Leider haben die Schulkommissionen ausser den Mitarbeitergesprächen keine geregelten Führungsinstrumente zur Hand. Sie sind in der Führung ihrer Schulleitungen also weitgehend auf sich gestellt und müssen situativ und kreativ Informationen beschaffen und Führungsentscheide fällen. Denn MAGs alleine reichen für eine den Ansprüchen entsprechende Führung oder Aufsicht nicht aus. Weitere Dokumente wie eine Bildungsstrategie oder eine Vision oder ein gemeinsam mit der Schulleitung bearbeitetes Schulprogramm, helfen hier weiter.
Links
Eine Zusammenstellung aktueller gesetzlicher Bestimmungen zum Thema Führung/Aufsicht der Schulleitungen im Kanton Bern: ⚠ Attach:Bestimmungen-AufsichtSchulleitung.pdf
Informationsseite der Erziehungsdirektion des Kantons Bern mit Links zu den entsprechenden Erlassen: http://www.erz.be.ch/erz/de/index/kindergarten_volksschule/kindergarten_volksschule/schulkommissionenundgemeinden/schulkommissionen/dokumente.html